B. ÜBERSICHT ÜBER DIE STUDIENGÄNGE
C. EMPFEHLUNG ZUR VERBESSERUNG VON BERUFSCHANCEN
Der Studienplan bezeichnet die Lehrveranstaltungen, die für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlich sind. Der Studienplan empfiehlt die inhaltlich und zeitlich sinnvolle Reihenfolge, in der sie zügig absolviert werden sollten. Er strukturiert das Studium und legt verbindlich dessen Grundanforderungen fest.
Soweit in der Magisterprüfungsordnung für die Zwischen- und Abschlußprüfung Voraussetzungen und Leistungen gefordert werden, sind diese vollständig in den Studienplan eingearbeitet und gelten als rechtsverbindlich; wer also die Pflicht- bzw. Wahlpflichtscheine gemäß Studienplan erwirbt, besitzt die für die Zulassung zu den Prüfungen notwendigen Scheine.
Das Dekanat der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Wächterstr. 67, 72074 Tübingen, Tel. 07071- 296856, erteilt rechtsverbindliche Auskünfte zum Magisterstudiengang. Das Dekanat stellt für diesen Studiengang das Prüfungsamt dar, bei dem das Zwischenprüfungszeugnis und die Zulassung zur Magisterabschlußprüfung beantragt werden müssen.
a) Das Studium der Politikwissenschaft in den Magisterstudiengängen bereitet auf den Beruf des Politologen in außerschulischen Arbeitsfeldern vor.
b) Politikwissenschaft kann als erstes Hauptfach (zusammen mit einem zweiten Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern), als zweites Hauptfach, als Nebenfach oder als Zusatzfach studiert werden.
a) Als Hauptfächer und als Nebenfächer sind für Politikwissenschaft folgende in der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften vertretenen Studiengänge zugelassen: Empirische Kulturwissenschaft, Erziehungswissenschaft, Soziologie und Sportwissenschaft. Eine Kombination von Politikwissenschaft und Politikwissenschaft mit Regionalschwerpunkt bzw. von Politikwissenschaft und Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen ist nicht möglich. Das Fach Psychologie kann nur als Nebenfach gewählt werden.
b) Als 2. Hauptfach bzw. als Nebenfächer können auch alle Fächer außerhalb der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften gewählt werden, die in Magisterprüfungsordnungen der Universität Tübingen vorgesehen sind. Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen richten sich nach den betreffenden Prüfungsordnungen.
c) In besonderen Fällen kann der Prüfungsausschuß der Fakultät, wenn dies aufgrund des konkreten Berufsziels sachgemäß ist, auf Antrag mit Zustimmung der jeweiligen Fakultäten auch andere Fachgebiete als 2. Hauptfach oder Nebenfächer zulassen, sofern diese Fachgebiete in Diplom- oder Staatsexamensordnungen als Prüfungsfächer vorgesehen sind und in einem Umfang, der den Anforderungen dieser Prüfungsordnung entspricht, studiert werden können. Dem Prüfungsausschuß ist ein von den zuständigen Fachvertretern gebilligtes Studienprogramm vorzulegen, in dem auch evtl. Prüfungsvorleistungen (Pflicht- und Wahlpflichtfächer) festzulegen sind. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist vor der Einschreibung für das Fach herbeizuführen. Zuständig ist das Dekanat der Fakultät, zu der das 1. Hauptfach gehört.
Die Regelstudienzeit für das Studium der Politikwissenschaft beträgt neun (9) Semester, einschließlich eines Prüfungssemesters. Die Meldung zur Magisterprüfung erfolgt in der Regel im achten Semester. Sie kann nach einer kürzeren Studiendauer erfolgen, wenn die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Studienleistungen nachgewiesen werden.
a) Das Studium der Politikwissenschaft ist in ein Grundstudium und in ein Hauptstudium untergliedert. Das Grundstudium soll den Studenten in das Fach einführen, im Hauptstudium sollen die im Grundstudium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse erweitert und vertieft werden.
b) Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen, deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums ist. Näheres regelt die "Magisterprüfungs-Ordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften der Universität Tübingen" vom neuesten Datum. Der Text ist bei der Aufsicht des IfP oder beim Dekanat erhältlich.
c) Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Näheres regelt die unter 4. b) genannte Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften.
d) Das Grundstudium umfaßt vier (4) Semester, das Hauptstudium fünf (5) Semester, wenn Politikwissenschaft als Hauptfach oder Nebenfach studiert wird.
e) Das Ergänzungsstudium (Zusatzfach) umfaßt vier (4) Semester im Hauptfach, drei (3) Semester im Nebenfach.
a) Nach dem Grad der Verbindlichkeit werden folgende Veranstaltungstypen im Studienplan unterschieden:
Unter didaktisch-systematischen Gesichtspunkten werden folgende Veranstaltungen unterschieden:
c) Das Selbststudium ist ein unverzichtbarer Teil des Gesamtstudiums. Dieses verlangt vom Studierenden ein hohes Maß an Eigeninitiative zur Erweiterung des Kenntnisstandes und zur Vertiefung des in den Lehrveranstaltungen Gebotenen.
Im Hauptfach ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Seminaren im Grundstudium nachzuweisen:
Außerdem wird im Grundstudium ein Nachweis über die Teilnahme am
Seminar "Einführung in das Studium der Politikwissenschaft"
verlangt. Der Besuch dieses Seminars ist für das 1. Semester (jeweils im
Wintersemester) vorgesehen.
Zusätzlich ist im Hauptfach eine
Hausarbeit abzufassen (Frist: 5 Wochen, Umfang: 25 Seiten), die in Verbindung
mit einem dieser Seminare stehen muß; die Studierenden wenden sich an
eine/n Seminarleiter/in ihrer Wahl.
Im Nebenfachstudium ist die erfolgreiche Teilnahme an 4 Seminaren des Grundstudiums nachzuweisen; von den oben genannten Seminaren (Liste wie für das Hauptfachstudium) sind nachzuweisen Nr. 1, 2, 4, 5. Eine zusätzliche Hausarbeit wird hier nicht gefordert.
Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Studienleistungen sind spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters nachzuweisen. Wer die Zwischenprüfung (einschließlich etwaiger Wiederholungen) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters nicht abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, daß er/sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat.
Verfahren: Zuständig für die Durchführung der Zwischenprüfung ist das Dekanat; dort ist ein formloser Antrag zu stellen unter Vorlage des Studienbuches und der erforderlichen Scheine; bei Hauptfachstudierenden muß außerdem die Bescheinigung über die Zwischenprüfungs-Hausarbeit beim Dekanat vorliegen.
Es wird vor allem den Studierenden im Magisterstudiengang / Hauptfach dringend empfohlen, nach Abschluß des Grundstudiums bzw. während des Hauptstudiums in der vorlesungsfreien Zeit ein Berufspraktikum zu absolvieren. Das Institut für Politikwissenschaft hat hierzu Richtlinien ausgearbeitet und ist nach Möglichkeit bei der Vermittlung von Praktikumsstellen behilflich. Information: Dr. R. Steiert, Melanchthonstr. 36, Zi 06.
Für ein Auslandstudium von mindestens einem Semester Dauer, das
ebenfalls dringend empfohlen wird, eignet sich nach den bisherigen Erfahrungen
besonders die Zeit unmittelbar nach der Zwischenprüfung. Der
Auslandsaufenthalt wird bis zu einem Jahr nicht auf die Regelstudienzeit
angerechnet. Im Ausland erbrachte Studienleistungen, die den Anforderungen des
vorliegenden Studienplans entsprechen, werden auf Antrag anerkannt. Es empfiehlt
sich, die Pläne für ein Auslandsstudium mit einem Lehrenden
(Studienberatung) abzusprechen. Die Bewerbungen dafür müssen jedoch
bei einigen Programmen bereits 13 Monate vorher eingereicht werden.
Über
die Möglichkeiten eines Auslandsstudiums mit und ohne Stipendien informiert
generell das Akademische
Auslandsamt
der Universität, Nauklerstraße 14. (Öffnungszeiten:
Di, Do 9-12).
Darüber hinaus sind die Möglichkeiten eines
Studienaufenthalts im Ausland im Rahmen der vom Institut angebotenen
Austauschprogramme beim Studienberater für Auslandsstudien besonders zu
beachten (Dr. Thomas Nielebock, Melanchthonstr. 36, Zi. 107).
a) Im Hauptfachstudium sind nach der Zwischenprüfung folgende Seminarscheine als Zulassungsvor aussetzung zu erwerben:
Außerdem wird von Studierenden im 1. Hauptfach ein Nachweis über die Teilnahme an einem Forschungsseminar im Fach Politikwissenschaft verlangt.
b) Im Nebenfachstudium sind nach der Zwischenprüfung folgende Seminarscheine als Zulassungsvoraussetzung zu erwerben:
Die Prüfung besteht im Hauptfach (in Kombination mit zwei Nebenfächern) sowie im 1. Hauptfach (in Kombination mit einem 2. Hauptfach) aus einer Magisterarbeit (Hausarbeit von ca. 100 Seiten Umfang), einer Klausurarbeit (4 Stunden) und einer mündlichen Prüfung (60 Minuten). Für das 2. Hauptfach sind nur die Klausurarbeit und die mündliche Prüfung erforderlich. Die Prüfung im Nebenfach besteht aus einer Klausurarbeit (4 Stunden) und einer mündlichen Prüfung (30 Minuten).
a) Es wird die Fähigkeit erwartet, grundsätzliche und zeitgenössische Probleme der Politikwissenschaft zu analysieren und kritisch zu beurteilen.
b) Im Hauptfach werden ferner erwartet:
c) Im Nebenfach werden außer den unter a) genannten Fertigkeiten erwartet:
(Sprechstunden bzw. Feriensprechstunden: s. Aushang)
Grundstudium (bis zur Zwischenprüfung) und Berufspraktika: Dr. R. Steiert, Melanchthonstr. 36, Zi. 06
Hauptstudium bis zur Magisterprüfung und Auslandsstudium: Dr. Th. Nielebock, Melanchthonstr. 36, Zi. 107
Magisterprüfung: Alle Prüfer und Prüferinnen
Es wird den Studierenden, die einen
Auslandsaufenthalt
planen,
dringend geraten, nach dem 2. Semester einschlägige Informationen beim
Akademischen Auslandsamt, Nauklerstr. 14, einzuholen, um den Bewerbungstermin für
ein Auslandsstudium nach dem 4. Semester nicht zu verpassen. (vgl. A.8.)
Es
wird empfohlen, die
Vorlesungen
des Grundstudiums in thematischer
Zuordnung zu denjenigen Seminaren des Grundstudiums zu hören, die im
jeweiligen Semester besucht werden. Von dieser Reihenfolge kann jedoch (auch
entsprechend dem Semester-Lehrangebot) abgewichen werden.
Semester | Seminare | Gesamtstundenzahl | Vorlesung | Gesamtstundenzahl |
1. |
Einführung in das Studium der Politikwissenschaft 3st.
(P) mit verbindlichem Tutorium 2st. |
(+2) |
Einführung in die Politikwissenschaft 2st. Politisches System der Bundesrepublik Deutschland 2st. |
4 |
2. |
Aspekte des
politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 2st. (P) Politische Wirtschaftslehre 2st. (P) Politische Soziologie (E) 2 st. |
4 |
Ausländische
politische Systeme/Methoden des Systemvergleichs 2st. Einführung in die Statistik mit Übungen 3st. Soziale Strukturen der Bundesrepublik 2st. |
7 |
3. |
Analyse ausländischer
politischer Systeme 2st. (P) Politische Theorie 2st. (P) 1 |
2-4 |
Öffentliches Recht
I (Staatsorganisation) 4st. Empirische Politikforschung 2st. |
6 |
4. |
Internationale Beziehungen (einschl. Friedens- und
Konfliktforschung) 3st. (P) Politische Theorie 2st. (P) 1 (sofern nicht schon gewählt) |
3-5 |
Einführung in die Internationalen Beziehungen 2st. Politische Theorie 2st. Methodologie der Sozialwissenschaften 2st. |
6 |
14 SWS (+2) | 23 SWS |
Anmerkung:
1
Diese Veranstaltung kann sowohl im 3.
wie auch im 4. Semester belegt werden. Sie muß im Grundstudium nur einmal
belegt werden.
Studienberatung:
Es wird den Studierenden dringend angeraten, im oder nach dem 4. Semester die Studienberatung aufzusuchen. Insbesondere sollten Fragen der Planung des Hauptstudiums, der Berufsorientierung und eines Berufspraktikums geklärt werden. Den Studierenden wird ein 1-2semestriger Auslandsaufenthalt und ein 4wöchiges bis 3monatiges Berufspraktikum empfohlen.
Semester | Seminare | Gesamtstundenzahl | Vorlesungen | Gesamtstundenzahl |
5.-6. | Empirische Politikforschung 2st. (P) | 2 | ||
5.-7. |
Analyse
politischer Systeme: Bundesrepublik Deutschland 2st. (WP)
oder Ausländische politische Systeme 2 st. (WP) Internationale Politik (einschl. Friedens- und Konfliktforschung) 2st. (P) Politische Theorie 2st. (P) Politische Soziologie 2 st. (WP) oder Politische Psychologie 2st., (WP) oder Politische Wirtschaftslehre /Politikfeldanalyse 2st. (WP) |
8 |
Politische Theorie 2st. Ausländische politische Systeme 2st. Internationale Beziehungen 2st. Deutschland in der internationalen Politik 2st. Vergleich westeuropäischer Systeme 2st. oder Politisches System der Europäischen Union 2st. Öffentliches Recht II. (Grundrechte) 4st. |
14 |
8. | Forschungsseminar(P für 1. Hauptfach; ohne Leistungsnachweis) | 2 | ||
12 SWS | 14 SWS |
Für das Seminar "Einführung in das Studium der Politikwissenschaft" und das Forschungsseminar wird kein Leistungsnachweis verlangt.
Semester | Seminare | Gesamtstundenzahl | Vorlesung | Gesamtstundenzahl |
1. | 0 |
Einführung
in die Politikwissenschaft 2st. Politisches System der Bundesrepublik Deutschland 2st. |
4 | |
2. | Aspekte des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 2st. (P) | 2 | Ausländische politische Systeme/Methoden des Systemvergleichs 2st. | 2 |
3. |
Analyse ausländischer politischer Systeme 2st. (P) Politische Theorie 2st. (P) 1 |
2-4 | Empirische Politikforschung 2st. | 2 |
4. |
Internationale Beziehungen (einschl. Friedens- und
Konfliktforschung) 3st. (P) Politische Theorie 2st. (P) (sofern nicht schon gewählt) |
3-5 |
Einführung in die Internationalen Beziehungen 2st. Methodologie der Sozialwissenschaften 2st. |
4 |
SWS | 12 SWS |
Anmerkung:
1
Diese Veranstaltung kann sowohl im 3.
wie auch im 4. Semester belegt werden. Sie muß im Grundstudium nur einmal
belegt werden.
Studienberatung
Es wird den Studierenden dringend angeraten, nach dem 4. Semester die Studienberatung zur Planung des Hauptstudiums aufzusuchen.
Semester | Seminare | Gesamtstundenzahl | Vorlesungen | Gesamtstundenzahl |
5.-7. |
Analyse
politischer Systeme: Bundesrepublik Deutschland 2st. (WP)
oder Analyse ausländischer politischer Systeme 2 st. (WP) Internationale Politik (einschl. Friedens- und Konfliktforschung) 2st. (P) oder Politische Theorie 2st. (P) |
4 |
3 Vorlesungen aus den
Gebieten: Politische Theorie 2st. Ausländische politische Systeme 2st. Internationale Beziehungen 2st. Deutschland in der internationalen Politik 2st. Vergleich westeuropäischer Systeme 2st. oder Politisches System der Europäischen Union 2st. |
6 |
4 SWS | 6 SWS |
Der Erwerb folgender Zusatzqualifikationen während des Studiums kann bei allgemein schwieriger Arbeitsmarktlage für Politologen und Politologinnen die Berufschancen erhöhen. Alle Angaben sind unverbindlich; sie dienen zur Anregung und ersten Orientierung.
Zusatzqualifikation | Verwendungsbereich |
1. Sprachen
Aktive Sprachkompetenz in Wort und Schrift in folgenden Sprachen:
|
Gute Fremdsprachenkenntnisse sichern allgemein
breitere Einsatzfähigkeit. Staatliche und nichtstaatliche internationale Organisationen, EU-Institutionen o.ä., Entwicklungshilfe-Organisationen, Industrie(verbände). Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern in Betrieben, Verbänden, Gewerkschaften. "Repräsentant", Vermittler- und Beraterfunktionen für Unternehmen/Industrie- Konsortien und -verbände, evtl. auch staatliche Einrichtungen. |
2. Ausbildung in empirischen Methoden
Gründliche Ausbildung in den Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung einschließlich Statistik Ausbildung in EDV-Techniken (Grundlagen der Programmierung und der Benutzung von Computern, z.B. Programm SPSS für Sozialwissenschaften) |
Meinungs- und Marktforschungsinstitute, Marketing, Umfragen und Auswertungen für staatliche Einrichtungen, Parteien (politische Werbung) und Verbände Verwendung in den bereits genannten Einrichtungen, aber noch breiter, evtl. auch Industrie, große Verlage, Dokumentation |
3. Verwaltungsrecht und
Organisationstechniken
Ausgedehnte Kenntnisse im allg. und bes. Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre, Planungstechniken, Systemanalyse, operations research, Verwaltungs- und Organisationssoziologie |
Öffentlicher Dienst, evtl. auch bei Parteien und Verbänden; bes. wenn auch Kenntnisse aus 2.; Abteilungen für Planung, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation, Management |
4.Pädagogische Zusatzqualifikationen
Theorie und Praxis politischer Erwachsenenbildung (auch Medieneinsatz; praktische Erfahrungen, z.B. als Tutor, Volkshochschule, Tagungsassistent) Bei geeigneter Fächerkombination: Teilbereiche Sozialpädagogik |
Einrichtungen der politischen Erwachsenenbildung, Parteien und Verbände, evtl. auch Massenmedien (Schulbuch-)Verlage Bildungswesen (u. Verwaltungen, s. 3) Grenzbereiche zur Gemeinwesenarbeit, Gewerkschaften; Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern. |